| 
                | 
              
                Anstiftung
                 vorsätzliche Bestimmung eines anderen (des Haupttäters) zur Begehung einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat (§ 26 StGB). Die Strafe bei Anstiftung wird dem Strafrahmen des Haupttäters entnommen.  
                  
                
                  
                    << vorheriger Begriff | 
                     | 
                    nächster Begriff>> | 
                   
                  
                     | 
                     | 
                     | 
                   
                 
				
                      
                      
                      
                      
               
                  
                Diese Seite bookmarken : 
                | 
                |