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Allgemeinstellen
auf öffentlichem Grund befindliche Säulen und Tafeln für den Plakatanschlag, die gleichzeitig von mehreren Werbetreibenden benutzt werden können. Allgemeinstellen werden von (örtlichen) privaten Institutionen auf gepachtetem Grund errichtet und verwaltet. - Gegensatz: Ganzstellen. - Vgl. auch Außenwerbung.
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